Maintenance

Prüfservice

Wissenswertes

über Prüfungen

Professionell eingesetzte Arbeitsmittel sind im Einsatz enormen Beanspruchungen unterworfen.

Eine turnusmäßige Überprüfung durch Sachkundige ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regel gilt für alle Arbeitsmittel, unabhängig von der Häufigkeit der Anwendung.

Die rechtzeitige Erkennung von Mängeln ist ein aktiver Beitrag zur Unfallverhütung und Schadensminderung. Und eine rechtssichere Dokumentation kann Sie im Schadensfall vor dem Verlust des Versicherungsschutzes retten.

Die „Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (DGUV Regel 100-500 ehemals BGR 500) geben gesetzlich vor, diese Prüfungen aufzuzeichnen und vorzuhalten, damit der sicherheitstechnische Zustand nachweisbar ist.

Zu den „prüfpflichtigen Arbeitsmitteln, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen“ zählen z. B.: Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel, Krane, PSA sowie Maschinen und Anlagen, Regale, Leitern, Gerüste, Tore …

visueller Check an Anschlagketten Nenndicke 32 mm      Anschlagketten unterliegen einer speziellen Regel.

Und das aus gutem Grund. Denn hier gibt es nur 1 tragendes Glied. Ist dieses defekt, ist ein Lastabsturz vorprogrammiert.

Deshalb gelten für Anschlagketten folgende Prüfintervalle:

  1. jährliche Sichtprüfung nach DGUV 100-500 Kap. 2.8 Abs. 3.15.2.1
  2. alle 3 Jahre Prüfung auf Rißfreiheit nach DGUV 100-500 Kap. 2.8 Abs. 3.15.2.2

Regelmäßige Prüfung nach DGUV

Ja. Nach DGUV 100-500 ist mindestens 1 x jährlich die Prüfung durch einen Sachkundigen erforderlich.

Ja. Anschlagketten müssen alle 3 Jahre auf Rißfreiheit überprüft werden.

Grundsätzlich möglich, wenn die Sachkunde vorhanden ist und der Unternehmer die Ernennung zum Sachkundigen vorgenommen hat.

Die Prüfung muß schriftlich protokolliert werden. Das Prüfprotokoll ist den Behörden auf Verlangen vorzulegen.

Reparatur an einem Kettenzug

Bitte vor Gebrauch der Produkte

mit der Original-Betriebsanleitung

vertraut machen !

Alle hebetechnischen Produkte unterliegen der Prüfpflicht nach DGUV.

Profitieren auch Sie von unserem Prüfservice !

DGUV-Prüfung durch LS+S-Spezialisten

Ich nehme mir gern Zeit für Sie!

Prüf-Service
Prüfung von Hebemitteln