nach DGUV 100-500 2.8 sowie BetrSichV § 3, § 4, § 14
Prüfung mindestens alle 3 Jahre
elektromagnetische Prüfung auf Rißfreiheit
Sicht- und Maßkontrolle
Überprüfung der verbauten Komponenten
Abgleich der Daten auf dem Kettenanhänger
Markierung der Prüfplakette
Bei der Überprüfung von Anschlagketten arbeiten wir nach der „Prüfanweisung für die Prüfung von Anschlagketten“, die vom Fachverband Seile und Anschlagmittel (FSA) in Düsseldorf erarbeitet wurde und als Qualitätsmaßstab für Fachfirmen zugrunde gelegt wird.