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Please note when using endless ropes:
Ja. Nach DGUV 100-500 ist mindestens 1 x jährlich die Prüfung durch einen Sachkundigen erforderlich.
Ja. Anschlagketten müssen alle 3 Jahre auf Rißfreiheit überprüft werden.
Grundsätzlich möglich, wenn die Sachkunde vorhanden ist und der Unternehmer die Ernennung zum Sachkundigen vorgenommen hat.
Die Prüfung muß schriftlich protokolliert werden. Das Prüfprotokoll ist den Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Hier zum download
Bitte vor Gebrauch der Produkte
mit der Original-Betriebsanleitung
vertraut machen !
Auch dieses Produkt unterliegt der jährlichen Prüfpflicht nach DGUV.
Profitieren auch Sie von unserem Prüfservice !
Ich nehme mir gern Zeit für Sie!
All prices excl. VAT.