Heben

Anschlagketten

Wissenswertes

über Anschlagketten

Nach EN 818-4 in Güteklasse 8 oder PAS 1061 in Güteklasse 10 hergestellte Anschlagketten sowie deren Bauteile wie Haken nach EN 1677 werden für etwa 20.000 Lastwechsel unter Vollast ausgelegt . Sie sind bei Ausnutzung der vollen Tragfähigkeit nicht für ständige, dynamische Beanspruchung (z.B. in der industriellen
Fertigung), ausgelegt. Der Einsatz bei fortlaufender, hoher dynamischer Belastung muß durch die
Reduzierung der Tragspannung bzw. Einsatz größerer Nenndicken kompensiert werden. Derart
eingesetzte Anschlagketten oder Bauteile müssen regelmäßig überwacht und ausgetauscht werden, um
Brüche zu vermeiden. Bei Einsatz von mehr als 20.000 Lastwechseln und dem Einsatz als
Anschlagkette  an Elektromagneten sollte die Kettenstärke um mind.  eine Ketten-Nenndicke erhöht werden.

Anschlagketten - Übersicht

Güteklasse 8

Güteklasse 10

Regelmäßige Prüfung nach DGUV

Ja. Nach DGUV 100-500 ist mindestens 1 x jährlich die Prüfung durch einen Sachkundigen erforderlich.

Ja. Anschlagketten müssen alle 3 Jahre auf Rißfreiheit überprüft werden.

Grundsätzlich möglich, wenn die Sachkunde vorhanden ist und der Unternehmer die Ernennung zum Sachkundigen vorgenommen hat.

Die Prüfung muß schriftlich protokolliert werden. Das Prüfprotokoll ist den Behörden auf Verlangen vorzulegen.

Bitte vor Gebrauch der Produkte

mit der Original-Betriebsanleitung

vertraut machen !

Auch dieses Produkt unterliegt der jährlichen  Prüfpflicht nach DGUV.

Profitieren auch Sie von unserem Prüfservice !

DGUV-Prüfung durch LS+S-Spezialisten

Ich nehme mir gern Zeit für Sie!

Anschlagketten
Lastanschlag mit Ketten