Professionell eingesetzte Arbeitsmittel sind im Einsatz enormen Beanspruchungen unterworfen.
Eine turnusmäßige Überprüfung durch Sachkundige ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regel gilt für alle Arbeitsmittel, unabhängig von der Häufigkeit der Anwendung.
Die rechtzeitige Erkennung von Mängeln ist ein aktiver Beitrag zur Unfallverhütung und Schadensminderung. Und eine rechtssichere Dokumentation kann Sie im Schadensfall vor dem Verlust des Versicherungsschutzes retten.
Die „Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (DGUV Regel 100-500 ehemals BGR 500) geben gesetzlich vor, diese Prüfungen aufzuzeichnen und vorzuhalten, damit der sicherheitstechnische Zustand nachweisbar ist.
Zu den „prüfpflichtigen Arbeitsmitteln, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen“ zählen z. B.: Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel, Krane, PSA sowie Maschinen und Anlagen, Regale, Leitern, Gerüste, Tore …