PSAgA-Prüfung | Auffanggurte

Prüfung von PSA gegen Absturz

Auffanggurte, Haltegurte, Bauchgurte

nach DGUV 112-199 Abs. 7.2 sowie BetrSichV § 3, § 4, § 14

Prüfung mindestens 1 mal jährlich

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Prüfung von PSA gegen Absturz

Auffanggurte, Haltegurte, Bauchgurte

nach DGUV 112-199 Abs. 7.2 sowie BetrSichV § 3, § 4, § 14

Prüfung mindestens 1 mal jährlich

  • Sichtkontrolle
  • Funktionsprüfung
  • Abgleich der Daten
  • Kontrolle der Lebensdauerbeschränkungen
  • Kleben der Prüfplakette

E-Class: 36-12-02-02

Wir erinnern an den Folgetermin

Bitte vor Gebrauch der Produkte

mit der Original-Betriebsanleitung

vertraut machen !

Viele unserer Produkte unterliegen der jährlichen  Prüfpflicht nach DGUV.

Profitieren auch Sie von unserem Prüfservice !

 

Ich nehme mir gern Zeit für Sie!

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