Maintenance

Prüfservice

Wissenswertes

über Prüfungen

Gewerblich eingesetzte Arbeitsmittel sind im Einsatz enormen Beanspruchungen unterworfen.

Eine turnusmäßige Überprüfung durch Sachkundige ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regel gilt für alle Arbeitsmittel, unabhängig von der Häufigkeit der Anwendung.

Die rechtzeitige Erkennung von Mängeln ist ein aktiver Beitrag zur Unfallverhütung und Schadensminderung. Und eine rechtssichere Dokumentation kann Sie im Schadensfall vor dem Verlust des Versicherungsschutzes retten.

Die „Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (DGUV Regel 100-500 ehemals BGR 500) geben gesetzlich vor, diese Prüfungen aufzuzeichnen und vorzuhalten, damit der sicherheitstechnische Zustand nachweisbar ist.

Zu den „prüfpflichtigen Arbeitsmitteln, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen“ zählen z. B.: Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel, Krane, PSA sowie Maschinen und Anlagen, Regale, Leitern, Gerüste, Tore …

Ketten mit Kerben und starkem Abrieb sind zu entsorgen.

Anschlagketten unterliegen einer speziellen Regel.

Und das aus gutem Grund. Denn hier gibt es nur 1 tragendes Glied. Ist dieses defekt, ist ein Lastabsturz vorprogrammiert.

Deshalb gelten für Anschlagketten folgende Prüfintervalle:

  1. jährliche Sichtprüfung nach DGUV 100-500 Kap. 2.8 Abs. 3.15.2.1
  2. alle 3 Jahre Prüfung auf Rißfreiheit nach DGUV 100-500 Kap. 2.8 Abs. 3.15.2.2

Prüfservice - Übersicht

Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln

Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

Prüfung von Leitern, Tritten + Podesten

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Prüfung von Regalen

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Prüfung von Türen + Tore

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Prüfung von Verladerampen

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Prüfung von Flurförderzeugen

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Regelmäßige Prüfung nach DGUV

Ja. Nach DGUV 100-500 ist mindestens 1 x jährlich die Prüfung durch einen Sachkundigen erforderlich.

Ja. Anschlagketten müssen alle 3 Jahre auf Rißfreiheit überprüft werden.

Grundsätzlich möglich, wenn die Sachkunde vorhanden ist und der Unternehmer die Ernennung zum Sachkundigen vorgenommen hat.

Die Prüfung muß schriftlich protokolliert werden. Das Prüfprotokoll ist den Behörden auf Verlangen vorzulegen.

Bitte vor Gebrauch der Produkte mit der

Original-Betriebsanleitung vertraut machen !

Auch dieses Produkt unterliegt der jährlichen  Prüfpflicht nach DGUV.

Profitieren auch Sie von unserem Prüfservice !

 

Ich nehme mir gern Zeit für Sie!

Prüf-Service

Prüfung von Hebemittel und Betriebseinrichtungen nach DGUV
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